Die Nationalmarke für
Luxemburger Qualitätsbrände

Die Nationalmarke für Luxemburger Qualitätsbrände wurde am 21.Juni 1985 durch ein Reglement des Ministerrates geschaffen, um dem Verbraucher ein unverfälschtes edles Destillat luxemburgischen Ursprungs zu garantieren. Der Brand wird mit der Nationalmarke ausgezeichnet, wenn er folgende Anforderungen erfüllt:

  • er ist das Produkt einer natürlichen Gärung und wurde ausschließlich aus Obst oder Getreide luxemburgischen Ursprungs hergestellt
  • er entspricht der Bezeichnung auf der Halsschleife oder dem Etikett
  • er wurde nicht mit einer anderen Branntweinsorte, mit einem Destillat ohne Nationalmarke oder mit reinem Alkohol verschnitten
  • er muss einen Alkoholgehalt zwischen 40 und 50 Volumenprozent aufweisen
  • der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen.
  • er steht unter staatlicher Kontrolle

Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Brände der Nationalmarke von einer Kommission kontrolliert. Die Kommission, die alle 5 Jahre erneuert wird, besteht aus 9 Mitgliedern, die sich aus Brennern, Vertretern des Handels, Verbrauchern und Vertretern verschiedener technischer Dienststellen des Staates zusammensetzt.

Die Brände, die für die Nationalmarke angestellt werden. unterliegen einer umfassenden analytischen und sensorischen Prüfung. Im Rahmen der chemischen Untersuchung werden die wichtigsten Inhaltsstoffe bestimmt und deren Gehalt auf die Übereinstimmung mit der nationalen sowie europäischen Gesetzgebung überprüft. Die geschmackliche Reinheit steht im Mittelpunkt der sensorischen Prüfung. Die Experten der Nationalmarke bewerten Farbe, Klarheit, Geruch und Geschmack der Brände, ohne die Herkunft der Probe zu kennen. Von jedem anerkannten Los wird zu Kontrollzwecken der Marktprodukte oder im Fall einer Beanstandung eine Flasche 5 Jahre lang aufbewahrt.